Mittelalterlicher Hintergrund mit bodenständigem Fantasy-Anteil. Soll heißen es wird Wert gelegt auf ein mittelalterliches Rollenspiel, jedoch gibt es Dinge wie Magie, Elfen und so weiter, jedoch nur relativ selten.
Feudalsystem von acht Herzögen, welchen ein(e) König(in) vorsteht. Das Kronrecht ist erblich und wird durch die 8 Herzöge bestätigt.
Als da wären:
Herzog Rothardt von Klemmberg
Herzog Gustav von Falkenberg Bruder der Regentin
Herzog Mordred von Mondrarock
Herzog Siegesmund von Wettstein
Herzog Hellwig von Lievstal
Herzog Paul von Moorland
Herzog Rolf III von Wolfsleben
Der Grundbesitz sowie weltliche Titel sind erblich und muss durch den Lehnseid bestätigt werden. Die Gerichtsbarkeit liegt beim jeweiligen Lehnsnehmer.
Die Kirche des Ordon ist Staatsglaube. Es gibt verschiedene Auslegungen des Glaubens, wobei es jedem Lehnsnehmer freigestellt ist, welchem Aspekt er huldigt.
Dem Klerus unterliegt die Auslegung des Ordonglaubens, und die Verbreitung des wahren Glaubens. Auf Grund der umfangreichen Ausbildung in den Abteien hat sich der Klerus über die Jahre einen unerlässlichen Platz im Schriftverkehr des Adels gesichert. Das Recht der Verfolgung von Ketzerei wohnt der Inquisition inne. Die Kirche unterhält zu dem eigene militärische Truppen.
An der Spitze des Landes stehen:
Ihre Königliche Hoheit Amalswind von Draken Regentin und Herzogin von Draken
Seine Königliche Hoheit Sir Isenhart von Klemmberg
Seine Hoheit Prinz Maximilianus
An der Spitze der Kirche stehen:
Seine Heiligkeit Bernardo Guy: Erzbischof und Erzkanzler der Krone
Seine Eminenz Hubertinus Dé Cassaré: Bischof, Abtprimas
Geschichte die man wissen Sollte:
Drakenstein hat nach dem Tod des Königs Barbados einen Bürgerkrieg um die Krone hinter sich. Die Herzöge teilten sich in zwei Fronten auf, Draken und Klemmberg. Nach etlichen Verlusten auf beiden Seiten gelang es dem Klerus schlichtend einzugreifen und durch eine Eheschließung der Herzogin Amalswind von Draken und Herzog Isenhard von Klemmberg den Frieden zu garantieren. Amalswind hat seid dem die Königliche Regentschaft und ihr Gemahl den Königstitel.